Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Webcom Media GmbH mit einem Auftraggeber, nachgehend „Kunde" genannt, abschliesst. Sofern abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner bestehen, müssen diese von der Webcom Media GmbH schriftlich oder in Textform bestätigt werden.
2. Angebote / Vertragsabschluss
2.1 Mit der Unterzeichnung eines Angebots, der ausdrücklichen Annahme per E-Mail oder einer sonstigen eindeutigen elektronischen Bestätigung des Kunden kommt der Vertrag zustande.
2.2 Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Textform.
2.3 Die Webcom Media GmbH ist berechtigt, Aufträge an Drittunternehmen im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu erteilen. Sofern dies der Fall ist, wird der Kunde darüber informiert.
3. Abnahme
3.1 Sofern die Leistung der Webcom Media GmbH den vertraglichen Anforderungen entspricht, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
3.2 Während der Herstellungsphase ist die Webcom Media GmbH berechtigt, Teilabnahmen vorzulegen. Entsprechen diese den vertraglichen Anforderungen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
3.3 Erfolgt innert 5 Werktagen nach Vorlage keine begründete Beanstandung, gilt die Leistung beziehungsweise Teilabnahme als genehmigt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag beziehungsweise Angebot.
4.2 Die Zahlungsweise (Pauschale, Stundenansatz, monatliche Vergütung etc.) ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
4.3 Bei verspäteten Vergütungen oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann die Webcom Media GmbH ihre Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder Sicherheitsleistung verweigern.
4.4 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie eine angemessene Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden.
4.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innert 10 Tagen netto zahlbar.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Die Vertragslaufzeit sowie allfällige Mindestabrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
5.2 Verträge mit wiederkehrender Vergütung können von beiden Parteien jederzeit gemäss Art. 404 OR gekündigt werden.
5.3 Sofern im Einzelvertrag ein Mindestabrechnungszeitraum vorgesehen ist, bleibt die für diesen Zeitraum vereinbarte Vergütung auch bei vorzeitiger Kündigung geschuldet, ausser die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund, den die kündigende Partei nicht zu vertreten hat.
5.4 Kündigung zur Unzeit
Erfolgt die Kündigung eines Auftragsverhältnisses zur Unzeit im Sinne von Art. 404 Abs. 2 OR und entsteht der anderen Partei dadurch ein Schaden, ist dieser angemessen zu ersetzen.
Bei Verträgen mit monatlicher Vergütung gilt im Regelfall mindestens die Vergütung der unmittelbar folgenden Abrechnungsperiode als pauschalierter Mindestschaden, sofern die kündigende Partei nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Pauschalverträge können von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt;
- der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt;
- vereinbarte Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
6.2 Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6.3 Zusätzlicher Aufwand infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung kann separat verrechnet werden.
7. Mängel
7.1 Die Webcom Media GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Mängel hinsichtlich der vereinbarten Funktionsfähigkeit.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, Leistungen unverzüglich nach Ablieferung oder Freigabe zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
7.4 Bei berechtigten Mängeln erhält die Webcom Media GmbH zunächst das Recht zur Nachbesserung.
8. Haftung
8.1 Die Webcom Media GmbH haftet für sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung gemäss Art. 398 OR.
8.2 Die Webcom Media GmbH schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.3 Die Webcom Media GmbH ist für vom Kunden bereitgestellte Inhalte nicht verantwortlich und nicht verpflichtet, diese rechtlich zu prüfen.
8.4 Der Kunde stellt die Webcom Media GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten beruhen.
8.5 Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8.6 Die Haftung der Webcom Media GmbH ist insgesamt auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten bezahlten Vergütungen begrenzt.
9. Nutzungsrechte / Urheberrechte
9.1 Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den von der Webcom Media GmbH erstellten Leistungen gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher geschuldeter Vergütungen auf den Kunden über.
9.2 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Webcom Media GmbH.
9.3 Die Webcom Media GmbH ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen.
10.2 Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
11. Drittleistungen und externe Dienste
11.1 Kosten für Drittanbieter (Hosting, Domains, Werbekosten, Softwarelizenzen, Stockmaterial etc.) sind nicht Bestandteil der Vergütung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
11.2 Für Leistungen und Verfügbarkeit externer Anbieter übernimmt die Webcom Media GmbH keine Haftung.
12. Datenschutz
12.1 Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz.
12.2 Sofern erforderlich, schliessen die Parteien separate Auftragsbearbeitungsvereinbarungen ab.
13. Höhere Gewalt
13.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb ihres Einflussbereichs.
14. Form von Erklärungen
14.1 Sofern in diesen AGB oder im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, können Mitteilungen, Freigaben, Vertragsänderungen und sonstige rechtserhebliche Erklärungen auch in Textform erfolgen.
14.2 Der Textform gleichgestellt sind insbesondere:
- E-Mail,
- elektronische Bestätigungen,
- digitale Signaturen,
- ausdrücklich bestätigte Freigaben über elektronische Kommunikationsmittel.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.2 Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen.
15.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
15.4 Gerichtsstand ist Thun (Kanton Bern, Schweiz).
Stand: Mai 2026 · Version 2.2 · Webcom Media GmbH, Staatsstrasse 6, 3653 Oberhofen am Thunersee